Das Besondere an diesem Vorgang ist die rechtswidrige Vorgehensweise des WLV "Untere Spree", einhergehend mit verursachten Schäden.
Leider wird dieses Vorgehen von der Unteren Wasserbehörde unterstützt, in dem diese nicht etwa gegen den Schädiger vorgeht, sondern gegen den Geschädigten.
Es bestand theoretisch die Möglichkeit, im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung, die Schäden am Eigentum zu verhindern.
In einem solchen Verfahren kann der Richter Zweifel am Vortrag des Antragstellers haben. Dann ist innerhalb einer Woche ein müdlicher Gerichtstermin anzuordnen.
Das Amtsgericht Fürstenwalde nahm sich dazu 6 Wochen Zeit. In diesem Zeitraum konnte der WLV "Untere Spree" sein rechtswidriges Handeln ungestört fortsetzen und beenden.
Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Einstweilige Verfügung zurückgezogen, da er unsinnig geworden war.
Der Geschädigte mußt ohnmächtig der Schädigung seiner landwirtschaftlichen Nutzflächen zusehen.